Schutzkonzepte

Orte der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Sportvereine und Gemeinden müssen Erfahrungsräume und Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt sind. Ein Schutzkonzept bezieht dabei auch den Umgang mit digitalen Medien ein.
Um dies zu gewährleisten, müssen die Fachkräfte wissen, worauf sie achten und was sie tun können. Jede Person ist verpflichtet, sich mit dem Thema auseinandersetzen und soll aktiv dazu beitragen, sichere Räume für Mädchen* und Jungen* zu schaffen. Einrichtungen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, müssen dabei wissen, wie wirksamer Kinder- und Jugendschutz umgesetzt werden kann. Folgende Fragen stellen sich: Welche Strategien setzen Täter*innen ein, um sexualisierte Gewalt zu planen und zu auszuüben? Welche Gegebenheiten könnten Täter*innen in unserer Einrichtung ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts? Wie sieht ein Umgang mit Mädchen* und Jungen* aus, der ihre individuellen Grenzen achtet? Und wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht schützen?

Kinder und Jugendliche benötigen kompetente Ansprechpersonen, die zuhören und helfen können, wenn ihnen in Einrichtungen oder auch im familiären Umfeld sexualisierte Gewalt angetan wird.

Ein Schutzkonzept gibt Missbrauch keinen Raum und sollte immer von der Einrichtung, für die es gedacht ist, selbst mit allen Beteiligten entwickelt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Leitung. Aber es ist wichtig, Mitarbeiter*innen frühzeitig in die Entstehung des Schutzkonzepts einzubinden – dies gilt auch für die Kinder, Jugendlichen und ggf. Eltern. Die Einrichtung benötigt Unterstützung von Fachleuten, etwa aus Spezialisierten Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, um Erfahrung und Kompetenzen in die Entwicklung einzubringen.

Die Genese eines Schutzkonzeptes beruht auf einer Risikoanalyse mit der „verletzlichen“ Stellen einer Einrichtung untersucht werden. Es geht um die Frage, welche Bedingungen Täter*innen nutzen könnten und wie groß die Gefahr ist, dass Betroffene keine Hilfe finden oder auch gar nicht danach suchen. In dieser Analyse wird schon der Beteiligungsgedanke deutlich. Auch die Stärken einer Einrichtung gilt es nun im Rahmen einer Analyse der Potenziale zu erkennen.

Welche Bestandteile nun das zu erstellende Schutzkonzept haben wird hängt wesentlich von diesen Analysen ab. Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes kann daher auch zeitlich nicht eng gefasst werden. In der Regel sind aber 2-3 Jahre ein Erfahrungswert, mit dem kalkuliert werden kann. Entscheidend ist, dass die Einrichtung sich auf den Weg zu macht und den Prozess einleitet. Der Schutz entfaltet sich schon dadurch, dass das Thema Missbrauch und sexualisierte Gewalt offen angegangen und nicht tabuisiert wird.
Eine intensive Begleitung von Schutzkonzepten, wie sie hier skizziert wird, ist im Rahmen der Förderung von mannigfaltig Minden-Lübbecke nicht denkbar und würde die Dimensionen sprengen.

Allerdings ist es möglich mit der Präventionsfachkraft in Kontakt zutreten und einen Fahrplan zu erarbeiten, wie dich die Einrichtung ein solches Schutzkonzept geben kann.

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